Die Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut*in orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer und der analogen Ausgestaltung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist ein Master-Abschluss mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit bestandener Approbationsprüfung.
Die 5-jährige Weiterbildung gliedert sich in eine 2-jährige stationäre Tätigkeit, eine 2-jährige ambulante Tätigkeit und eine 1-jährige institutionelle, ambulante oder stationäre Tätigkeit.
Grundsätzlich sind die Einrichtungen, die die Weiterbildung anbieten (Weiterbildungsstätten) autonom, das bedeutet, dass es keine übergeordnete Struktur mehr analog der Ausbildungsinstitute gibt. Weiterbildungsstätten sind Einrichtungen, die die Anforderungen der Landespsychotherapeutenkammer bzw. der in der Weiterbildungsordnung (WBO) geforderten Anforderungen an die Weiterbildung in Bezug auf Inhalte der Weiterbildung, theoretische Weiterbildung, Selbsterfahrung und Supervision für den Psychotherapeuten in Weiterbildung bereitstellen. Ist eine Weiterbildungsstätte nicht in der Lage, sämtliche Inhalte der WBO abzubilden (etwa eine Praxis, in der die Inhalte und Supervision angeboten werden können, die theoretische Weiterbildung und die Selbsterfahrung jedoch nicht), geht sie eine Kooperation mit einem Weiterbildungsinstitut ein.
Die KAPP GmbH als Weiterbildungsinstitut stellt theoretische Ausbildung, Selbsterfahrung und Supervisor*nnen bereit. In der Ambulanz der KAPP GmbH bieten wir die Gebietsweiterbildung für Erwachsene im Verfahren Verhaltenstherapie an (ambulante Tätigkeit von 2 oder 3 Jahren). Während der stationären Tätigkeit kann der fehlende Teil der Theorie bei uns absolviert werden, wenn die Klinik eine Kooperation mit uns eingegangen ist. Die Selbsterfahrung sollte laut Landespsychotherapeutenkammer bei dem Selbsterfahrungsleiter durchgeführt werden, bei dem sie begonnen wurde.